REPRIVATISIERUNG

SONSTIGES

Wir vertreten unsere Mandanten auch in allen anderen Reprivatisierungsverfahren, u.a. in Bezug auf die Verstaatlichung von Kureinrichtungen, Hotels, Apotheken, in staatliche Zwangsverwaltung überführte Unternehmen oder auf andere Weise nach dem Zweiten Weltkrieg verstaatlichte Immobilien.

Besonderes Augenmerk richten wir auf Eigentumsfragen von Holocaustopfern. In diesen besonders komplizierten Fällen vertreten wir Dutzende jüdischer Mandanten, die heute in Israel, den USA, Kanada, Südafrika und Westeuropa leben. Dabei geht es insbesondere um Immobilien in Krakau, Lodz, Warschau, Rzeszów, Przemyśl und vielen anderen Städten, in denen vor dem Krieg Juden lebten. Falls erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch bei der Feststellung der polnischen Staatsangehörigkeit sowie bei Streitigkeiten mit dem Finanzministerium im Zusammenhang mit den sog. Entschädigungsabkommen, aufgrund derer bestimmte Ausländer aus den USA, Kanada, Großbritannien, Österreich, Frankreich, Dänemark, Schweden und Norwegen Entschädigungen für in Polen verlorenes Eigentum erhielten. Wir vertreten unsere Mandanten in diesen Angelegenheiten sowohl vor Behörden als auch Zivil- und Verwaltungsgerichten (Woiwodschaftsverwaltungsgericht und Oberstes Verwaltungsgericht) sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Siehe ERFAHRUNG/REPRIVATISIERUNG/SONSTIGE REPRIVATISIERUNGSANGELEGENHEITEN Siehe ERFAHRUNG/REPRIVATISIERUNG/ VERMÖGEN IN DEN EHEMALIGEN POLNISCHEN OSTGEBIETEN