REPRIVATISIERUNG
RÜCKGABE ENTEIGNETER IMMOBILIEN
Die Kanzlei beschäftigt sich mit Verfahren zur Rückgabe enteigneter Immobilien. Insbesondere werden die Rechte geltend gemacht, die Alteigentümern oder deren Erben aufgrund des Gesetzes über die Nutzung von Immobilien vom 21.08.1997 zustehen.
Wir führen Verwaltungs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren, wobei wir in erster Linie die Rückgabe von Immobilien anstreben, die nicht entsprechend dem Zweck der Enteignung oder Verstaatlichung genutzt wurden.
Wir machen auch Schadensersatzforderungen wegen rechtswidriger Enteignung geltend und befassen uns mit den damit verbundenen Abrechnungsfragen. Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren zur Feststellung der Ungültigkeit von Enteignungsbescheiden vor Behörden und Verwaltungsgerichten (Woiwodschaftsverwaltungsgericht und Oberstes Verwaltungsgericht). Siehe ERFAHRUNG/REPRIVATISIERUNG/RECHTSWIDRIGE ENTEIGNUNGEN
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