Datenschutzrichtlinie

REPRIVATISIERUNG

GRUNDSTÜCKE IN WARSCHAU

Unsere Kernkompetenz im Bereich Reprivatisierung liegt auf Warschauer Grundstücken, die aufgrund des sog. „Bierut-Dekrets“ über Eigentum und Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der Hauptstadt Warschau vom 26. Oktober 1945 (polnisches Gesetzblatt Nr. 50, Pos. 279) übernommen wurden.

Insbesondere vertreten wir Alteigentümer oder deren Rechtsnachfolger, die eine Rückgabe (sofern irgend möglich) oder eine Entschädigung für die rechtswidrige Verstaatlichung ihrer Immobilien anstreben, die dauerhaft verloren sind

Wir führen auch Verwaltungs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht und dem Obersten Verwaltungsgericht, bei denen es darum geht, Bescheide über Verstaatlichungsvorgänge zu erwirken, oder die Ungültigkeit von Bescheiden feststellen zu lassen, die den Eigentümern von Immobilien ein zeitlich begrenztes Eigentumsrecht an diesen verweigerten oder den Verkauf von Wohnungen vorsahen.

Wir vertreten Alteigentümer von Immobilien auch in allen Verfahren gegen ungünstige Folgen von Verwaltungsentscheidungen oder zivilrechtlichen Transaktionen, die nach der Verstaatlichung von Immobilien erfolgt sind, d.h. in Streitigkeiten über Aufwendungen und die Vergütung für die Nutzung ohne Mietvertrag. Siehe ERFAHRUNG/REPRIVATISIERUNG/GRUNDSTÜCKE IN WARSCHAU